Finanzielle Förderung der Methadonsubstitution

Die KVB fördert gezielt Ärzte, die an der substitutionsgestützten Behandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Suchtmedizinische Grundversorgung

Die finanzielle Förderung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" soll zur Erlangung der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger führen.

Förderungsempfänger

alle im Bezirk der KVB zugelassenen Vertragsärzte/-psychotherapeuten, angestellte Ärzte/Psychotherapeuten und Weiterbildungsassistenten

Fördersumme

für die Kursgebühren beträgt 3.000 Euro

Förderantrag

Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung"

Weitere Informationen

Zuschuss zum Fortbildungskurs "Suchtmedizinische Grundversorgung"

FAQ: Zuschuss zum Fortbildungskurs "Suchtmedizinische Grundversorgung"

Basisförderung

Die finanzielle Förderung erfolgt für anfallende praxisorganisatorische Maßnahmen bei der Erlangung der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger bzw. für die Wiederaufnahme substitutionsgestützter Behandlungen.

Förderungsempfänger

alle im Bezirk der KVB zugelassenen Vertragsärzte/-psychotherapeuten und angestellte Ärzte/Psychotherapeuten

Fördersumme

einmalig 5.000 Euro

Förderantrag

Basisförderung Methadonsubstitution

Weitere Informationen

Zuschuss Basisförderung Methadonsubstitution

FAQ: Basisförderung Methadonsubstitution

Methadonsubstitution im Konsiliarverfahren

Die finanzielle Förderung erfolgt für anfallende praxisorganisatorische Maßnahmen, wenn Ärzte, die im Rahmen des Konsiliarverfahrens die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger durchführen.

Förderungsempfänger

alle im Bezirk der KVB zugelassenen Vertragsärzte/-psychotherapeuten und angestellte Ärzte/Psychotherapeuten

Fördersumme

einmalig 2.000 Euro

Förderantrag

Methadonsubstitution im Konsiliarverfahren

Weitere Informationen

Zuschuss Methadonsubstitution im Konsiliarverfahren

FAQ: Förderung Methadonsubstitution im Konsiliarverfahren

Kooperationsförderung

Die finanzielle Förderung erfolgt für die gemeinsame Berufsausübung zum Zwecke der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger in hierfür speziell eingerichteten und gemeinsam genutzten Räumen.

Förderungsempfänger

alle im Bezirk der KVB zugelassenen Vertragsärzte/-psychotherapeuten und angestellte Ärzte/Psychotherapeuten

Fördersumme

einmalig 4.000 Euro

Förderantrag

Kooperationsförderung Methadonsubstitution

Weitere Informationen

Zuschuss Kooperationsförderung Methadonsubstitution

FAQ: Kooperationsförderung Methadonsubstitution