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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
Informationen zur Koordinationsstelle Psychotherapie für psychotherapeutische Behandlungen
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Mit der neugefassten Sicherstellungsrichtlinie der KVB wurde eine weitere Fördermöglichkeit unabhängig von Feststellungen des Landesausschusses aufgenommen. Dadurch können anerkannte Praxisnetze durch einen finanziellen Zuschuss gefördert werden.
Adressaten dieser Fördermaßnahme sind anerkannten Praxisnetze, die gemäß § 87b Abs. 4 SGB V mindestens die Anerkennung auf der Basis-Stufe erreicht haben. Nach Erfüllen dieser Voraussetzungen kann dem antragstellenden Praxisnetz ein Betrag - im Hinblick auf die zu Verfügung stehenden Finanzmittel - in Höhe von 40.000 Euro gewährt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form einer Einmalzahlung.
Die Förderung unterstützt Projekte, die einen besonderen Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung leisten. Diese können insbesondere in den folgenden Bereichen stattfinden:
Der Vorstand kann weitere ausgewählte Versorgungsbereiche anerkennen, soweit im Einzelfall eine gleichwertige Bedeutung für die Sicherstellung der gesetzlich Versicherten gegeben ist.
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Ausschüttung der Förderung mit der verbindlichen Erklärung verbunden ist, dass sich das antragsstellende Praxisnetz spätestens bis zum Ablauf des dritten Jahres ab Zugang des Förderbescheids auf die Stufe I der Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen weiterentwickelt haben muss und ein Abschlussbericht zum konkreten Projekterfolg und der Mittelverwendung bis zum Ablauf des dritten Jahres ab Zugang des Förderbescheids der KVB vorzulegen ist.
Hinweis: Wird weder das Anerkennungszertifikat für die Stufe I noch der Abschlussbericht mit den geforderten Inhalten fristgerecht vorgelegt, ist das Praxisnetz zur Rückzahlung der gesamten Fördersumme verpflichtet. Wird entweder das Anerkennungszertifikat für die Stufe I oder der Abschlussbericht mit den geforderten Inhalten nicht fristgerecht vorgelegt, ist die Hälfte der Fördersumme an die KVB zurückzuzahlen. Das Praxisnetz ist zur Rückzahlung der Fördersumme auch verpflichtet, wenn die Anerkennung der Basisstufe als Praxisnetz wegen Nichterfüllung der im Anerkennungsbescheid erteilten Auflagen widerrufen wird.