Finanzielle Förderung anerkannter Praxisnetze

Die KVB fördert Projekte anerkannter Praxisnetze, die einen besonderen Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung sowie einen besonderen Versorgungsbeitrag im Bereich der Methadonsubstitution leisten.

Besonderer Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung

Förderungsempfänger

Anerkannte Praxisnetze, die gemäß § 87b Abs. 4 SGB V mindestens die Anerkennung auf der Basis-Stufe erreicht haben.

Förderhöhe

Dem antragstellenden Praxisnetz kann - im Hinblick auf die zu Verfügung stehenden Finanzmittel - ein maximaler Betrag von 40.000 Euro gewährt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Einmalzahlung.

Fördervoraussetzung

  • Einreichung des Förderantrages und entsprechender Nachweise
  • Anerkennung als Praxisnetz auf mindestens der Basis-Stufe
  • Nachweis über den besonderen Beitrag zur Sicherstellung und einer entsprechend beschreibenden Projektskizze

Förderzweck

Die Förderung unterstützt Projekte, die einen besonderen Beitrag zur Verbesserung der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung leisten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

  • Geriatrische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen
  • Palliativversorgung
  • Versorgung in einer strukturschwachen Region
  • Versorgung an den Sektorengrenzen im Sinne einer Begleitung der Versicherten durch die Versorgungssektoren (z.B. Überleitungsmanagement)
  • Telemedizinische Versorgung

Der Vorstand kann unter Berücksichtigung der konkreten Versorgungssituation weitere förderfähige Versorgungsbereiche festlegen.

Antragstellung

Antrag Förderung anerkanntes Praxisnetz

Besonderer Versorgungsbeitrag im Bereich der Methadonsubstitution

Förderungsempfänger

Anerkannte Praxisnetze, die gemäß § 87b Abs. 4 SGB V mindestens die Anerkennung auf der Basis-Stufe erreicht haben.

Förderhöhe

Dem antragstellenden Praxisnetz kann - im Hinblick auf die zu Verfügung stehenden Finanzmittel - ein maximaler Betrag von 100.000 Euro gewährt werden.

Fördervoraussetzungen

  • Das Praxisnetz ist gemäß § 87b Abs. 4 SGB V auf mindestens Basisstufe anerkannt.
  • Im Praxisnetz ist mindestens ein Suchtmediziner Mitglied. Entweder verfügt der Arzt/die Ärztin bereits über eine Genehmigung der KVB zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger oder er/sie ist Inhaber/in der Zusatzweiterbildung "suchtmedizinische Grundversorgung" der BLÄK.
  • In der Versorgungsregion des anerkannten Praxisnetzes bestehen im Bereich der Methadonsubstitution Versorgungsdefizite oder sind in absehbarer Zeit zu erwarten.
  • Das Versorgungsprojekt zielt darauf ab, die behandelten Methadonpatienten innerhalb des Praxisnetzes zu erhöhen.

 
Förderzweck

Die Förderung unterstützt Projekte, die mindestens einen besonderen Beitrag zur Sicherstellung der regionalen Versorgung der Methadonsubstitution in einem der drei folgenden Bereiche leisten:

  • Erweiterung der regionalen Versorgungsstrukturen im Bereich der Methadonsubstitution
  • Erhöhung der Anzahl von substituierenden Ärzten oder Ausgleich von Versorgungsdefiziten aufgrund des (bevorstehenden) Ausscheidens von substituierenden Ärzten im Versorgungsbereich des Praxisnetzes
  • Aufbau oder Erweiterung der interdisziplinären Versorgung von Methadonpatienten innerhalb des anerkannten Praxisnetzes zur Behandlung von bestehenden Komorbiditäten, ggf. auch gemeinsam mit externen vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Leistungserbringern

Antragsstellung
Interessierte Praxisnetze können sich fürs Zusenden des Antragsformulars und bei weiteren Fragen an Praxisnetze@kvb.de oder an 089 57093-2256 wenden.