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Sicherstellungszuschläge

In Regionen mit eingetretener Unterversorgung oder drohender Unterversorgung zahlt die KVB Sicherstellungszuschläge, um dort tätige Ärzte und Psychotherapeuten besonders zu unterstützen.

Die Rahmenbedingungen zur Gewährung dieser Sicherstellungszuschläge werden vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in einer gesonderten Richtlinie (Sicherstellungszuschlags-Richtlinie) festgelegt.

Die KVB kontaktiert in Frage kommende Ärzte und Psychotherapeuten, die in einer Region mit Unterversorgung bzw. drohender Unterversorgung tätig sind und gemäß der Richtlinie des Landesausschusses als zuschlagsberechtigt in Frage kommen. Für die Gewährung der Sicherstellungszuschläge ist kein Antrag erforderlich.

Sicherstellungszuschläge bei Unterversorgung

Ziel

  • Unterstützung derjenigen Ärzte und Psychotherapeuten, die einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung in der betroffenen Region leisten
  • Anreiz für die Behandlung von Patienten über den durchschnittlichen Tätigkeitsumfang hinaus

Rahmenbedingungen

  • Zuschlagsvoraussetzungen:
    • Feststellung einer Unterversorgung für die Arztgruppe im Planungsbereich
    • Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung am jeweiligen (Vertragsarzt-) Sitz oder in einer genehmigten Zweigpraxis im betroffenen Planungsbereich im Rahmen einer eigenen Zulassung oder durch genehmigte angestellte Ärzte bzw. Psychotherapeuten der betroffenen Arztgruppe
    • Überdurchschnittliche Tätigkeit im betroffenen Planungsbereich: Erbringung von mehr als 100% der durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe (Referenzwert)
  • Zuschlagshöhe: 4.500 Euro je Quartal je Arzt/Psychotherapeut bei vollem Versorgungsauftrag
  • Zuschlagsdauer: Zahlung für die Dauer der bestehenden Unterversorgung

FAQ-Infoblatt

Sicherstellungszuschläge bei drohender Unterversorgung

Ziel

  • Unterstützung derjenigen Ärzte bzw. Psychotherapeuten, die ihre Praxistätigkeit trotz Abgabewillen aufrechterhalten bis sie einen möglichen Nachfolger finden

Rahmenbedingungen

  • Zuschlagsvoraussetzungen:
    • Feststellung einer drohenden Unterversorgung für die Arztgruppe im Planungsbereich
    • Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung am jeweiligen (Vertragsarzt-) Sitz im betroffenen Planungsbereich im Rahmen einer Zulassung
    • Vollendung des 63. Lebensjahres
    • Nachweis der erfolglosen Nachfolgersuche
    • Erfüllung der vorgegebenen Mindestfallzahlgrenze: Erbringung von mindestens 50% der durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe (Referenzwert)
    • Keine Förderung bei Erhalt des Praxisfortführungszuschusses gemäß Sicherstellungsrichtlinie
  • Zuschlagshöhe: 4.500 Euro je Quartal je Arzt/Psychotherapeut bei vollem Versorgungsauftrag
  • Zuschlagsdauer: Zahlung für die Dauer der bestehenden drohenden Unterversorgung

FAQ-Infoblatt

Referenzwerte je Fachgruppe

Die Referenzwerte basieren auf dem bayernweiten Durchschnitt der Fallzahl je Arzt in der zuschlagsberechtigten Fachgruppe und werden mindestens einmal jährlich, in der Regel jeweils zum Jahresbeginn aktualisiert.

Bei neuen Feststellungen des Landesausschusses auf Unterversorgung oder drohende Unterversorgung werden die Referenzwerte der betroffenen Fachgruppen (s.u.) ergänzt.

 

Referenzwerte Kalenderjahr 2023

Betroffene FachgruppeReferenzwert bei 100%Referenzwert bei 50%
Hausärzte1963481
Augenärzte1.199599
HNO-Ärzte1.100550
Hautärzte1.509755
Kinder- und Jugendärzte1.042521
Nervenärzte2927463
Neurologen2894447
Psychiater2546273

Kinder- und Jugendpsychiater

356178

 

1 Bei der Ermittlung des Referenzwerts sowie der individuellen Fallzahlen für Hausärzte werden Behandlungsfälle im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung berücksichtigt.
2 Diese Fachgruppen zählen zur Bedarfsplanungs-Arztgruppe der Nervenärzte, für die der Landesausschuss eine Feststellung hinsichtlich drohender Unterversorgung getroffen hat.

 

Referenzwerte vergangener Kalenderjahre

Es sind jeweils die Fachgruppen aufgeführt, die in diesem Kalenderjahr von einer Feststellung des Landesausschusses hinsichtlich (drohender) Unterversorgung betroffen waren und demnach für die Gewährung von Sicherstellungszuschlägen berücksichtigt wurden.

Jahresübersicht der Referenzwerte

Kontakt

KVB-Berater in Ihrer Region

Beratung zur "Praxisführung"

Mo-Do: 07:30-17:30 Uhr
Fr:        07:30-14:00 Uhr

Einreichen der Nachweise (erfolglose Nachfolgersuche)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Sicherstellung
Elsenheimerstr. 39
80687 München

E-Mail schreiben

Weitere Informationen

Unterversorgung