Telematikinfrastruktur

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen (ehemals KOM-LE, d.h. Kommunikation für Leistungserbringer) und ermöglicht den vertraulichen, sicheren und verschlüsselten digitalen Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen TI-Teilnehmern.

Neben Arzt- und psychotherapeutischen Praxen werden sich auch Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und weitere Einrichtungen an KIM anschließen. Geplant ist, dass zukünftig die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen über KIM stattfinden kann.

Die Einführung erfolgt schrittweise. Zu Beginn können eArztbriefe und E-Mail-Nachrichten über KIM versendet und empfangen werden. Seit 1. April 2021 ist KIM die einzige Möglichkeit für Vertragsärzte und -psychotherapeuten, eArztbriefe zu übermitteln.

Seit 1. Oktober 2021 bzw. 1. Januar 2022 (Übergangsfrist) sind alle Arztpraxen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, zudem verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über KIM an die Krankenkassen zu senden. Auch der Versand von Digitalen Mustern und der Austausch von Labordaten ist bereits über KIM möglich. Seit 1. Januar 2023 ist KIM zudem das einzig zulässige Übertragungsverfahren für den Datenaustausch mit Leistungserbringern in der gesetzlichen Unfallversicherung (DA-LE-UV). Ein weiterer KIM-Ausbau soll folgen.

KBV-KIM-Dienst "kv.dox" ist verfügbar

Der KBV-eigene KIM-Dienst "kv.dox" kann seit Januar 2021 über das "kv.dox-Portal" bestellt und eingerichtet werden. Das Portal verfügt auch über die Möglichkeit, Fragen zum Bestellprozess oder zum Angebot über ein Formular zu stellen.

zum kv.dox-Portal

Technische Voraussetzungen

Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung werden als technische Voraussetzungen für KIM folgende Komponenten benötigt:

  • E-Health-Konnektor: Dieser unterstützt neben dem VSDM die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die für die Signatur medizinischer Dokumente benötigt wird. Für Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, ist ein Update des Konnektors erforderlich.
  • PVS-Modul KIM
  • Vertrag mit durch gematik zugelassenem KIM-Dienst-Anbieter, der eine KIM-(E-Mail-) Adresse vergibt und ein KIM-Client-Modul zur Verfügung stellt
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2: Für die QES beim Versand etwa von eArztbriefen ist ein eHBA mindestens der Generation 2.0 notwendig.

Ansprechpartner für weitere Informationen, insbes. zur Verfügbarkeit der Konnektor- und PVS-Updates, ist der Praxis-eigene IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.

Hinweis: Der KIM-Dienst-Anbieter kann frei gewählt werden.

 

Anbieter KIM-Dienst

KIM-Dienste werden zukünftig von unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung stehen. Da der jeweilige Dienst nach Vorgabe der gematik mit jedem PVS kompatibel sein muss, können Praxen sich frei für einen Dienst entscheiden.

Übersicht aller zugelassenen KIM-Dienste

"kv.dox" - KIM-Dienst der KBV

Mit kv.dox bietet die KBV einen passgenauen KIM-Dienst für Vertragsärzte und -psychotherapeuten an. Der Dienst wurde von der gematik zugelassen und kann über das kv.dox-Portal bestellt werden. Mehr Infos dazu auf der KBV-Themenseite (Link siehe rechts oben).

KIM löst KV-Connect ab

KIM löst sukzessive die bisherige Arztkommunikation über KV-Connect ab. Aus diesem Grund sollen langfristig über KIM sämtliche Anwendungen abgebildet werden, die derzeit noch über KV-Connect laufen, d.h. 1-Click-Abrechnung, eDokumentationen und Labordatentransfer (letzteres ist bereits seit 2021 über KIM möglich). Bis zum Abschluss der Migration aller Anwendungen wird KV-Connect weiterbetrieben. In dieser Übergangszeit ist eine parallele Nutzung beider Dienste unumgänglich, wenn KV-Connect-Anwendungen genutzt werden, die noch nicht über KIM verfügbar sind. Eine zeitliche Planung ist derzeit noch nicht bekannt.

Finanzierung (Erstattungspauschalen)

Die Einrichtung des KIM-Dienstes wird mit einer Einrichtungspauschale von einmalig 200 Euro je Betriebsstätte von den Krankenkassen finanziert. Diese Pauschale erhalten Praxen, wenn Sie sich an KIM angeschlossen und die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen haben.

Seit dem Quartal 1/2021 wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen. 

Für den laufenden Betrieb des KIM-Dienstes gibt es eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Betriebsstätte. Diese Betriebskostenpauschale wird automatisch seit dem Quartal 2/2020 als Ergänzung zu den allgemeinen TI-Betriebskosten ausgezahlt, auch wenn noch keine KIM-Anbindung erfolgt ist.

Das Update zum E-Health-Konnektor wird über die eMP/NFDM-Erstattungspauschalen finanziert. Details siehe Themenseiten zum elektronischen Medikationsplan (eMP) und Notfalldatenmanagement (NFDM).

Vergütung

Die Vergütung des Versands und Empfangs von Arztbriefen über KIM-Dienste wird durch den EBM geregelt. Details sind auf der Themenseite eArztbrief zu finden.