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KVB-Berater beantworten Fragen zur
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Bereitschaftsdienst
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Telematikinfrastruktur
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine neue medizinische Fachanwendung innerhalb der TI. Es ermöglicht, in medizinischen Notfällen wichtige notfallrelevante Informationen von der eGK abzurufen.
Das NFDM besteht aus dem Notfalldatensatz (NFD) und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE), die sich getrennt voneinander und nur mit der Erlaubnis des Patienten anlegen, auslesen und aktualisieren lassen. In Notsituationen können die Notfalldaten auch ohne Zustimmung des Patienten von Ärzten und Notfallrettungskräften ausgelesen werden.
Bevor ein Arzt einen NFD oder DPE anlegt, prüft er die medizinische Notwendigkeit. Da das NFDM für Versicherte freiwillig ist, darf er jedoch nur mit Zustimmung des Patienten die notfallrelevanten Daten auf der eGK speichern. Diese Einwilligung kann jederzeit vom Patienten widerrufen werden.
Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung werden als technische Voraussetzungen für das NFDM folgende Komponenten benötigt:
Ansprechpartner für weitere Informationen, insbes. zur Verfügbarkeit der Konnektor- und PVS-Updates, ist der Praxis-eigene IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.
Die folgenden Pauschalen gelten für die beiden Fachanwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP) und NFDM zusammen und werden daher gemeinsam für eMP und NFDM ausgezahlt, auch wenn nur eine Anwendung eingerichtet wird. Eine Doppelauszahlung findet nicht statt.
Ärzte und Psychotherapeuten erhalten die NFDM/eMP-Erstattungspauschalen, wenn sie einen E-Health-Konnektor vorhalten, der die Funktionalitäten für NFDM und eMP bereitstellt.
Ab dem Quartal 1/2021 wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung nachgewiesen. In diesem Zusammenhang wird auch die Anspruchsberechtigung für die KTs automatisch durch die KVB ermittelt. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.
GOP 01640 (Anlage des Notfalldatensatzes):
GOP 01641 (Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes)
GOP 01642 (Löschen des Notfalldatensatzes)
Hinweise:
Das NFDM ist für Versicherte freiwillig. Die notfallrelevanten Daten des Patienten dürfen daher nur mit dessen Einwilligung auf der eGK gespeichert werden und er kann sie jederzeit widerrufen und damit löschen lassen.
Zusätzlich kann der Patient durch das Aktivieren einer PIN den Zugriff auf die Notfalldaten kontrollieren. Nur in Notfallsituationen, wenn der Patient etwa nicht ansprechbar ist, dürfen Ärzte und Notfallrettungskräfte dann auch ohne PIN-Eingabe die notfallrelevanten Daten auslesen, müssen dies aber dokumentieren.
Ist die PIN nicht aktiviert und möchte der Arzt im Rahmen einer normalen Behandlung auf die Daten zugreifen, erteilt der Patient seine Zustimmung für das Auslesen der NFD mündlich. Die Zugriffsituation und Zustimmung sollte dokumentiert werden. Auch Psychotherapeuten und Apothekern ist das Auslesen der NFD mit PIN-Eingabe des Patienten möglich.
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
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