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Praxisausweis (SMC-B Karte)

Der elektronische Praxisausweis – auch "Security Module Card Typ-B" genannt (kurz: SMC-B Karte) – wird benötigt, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten. Die SMC-B Karte wird bei der Installation der TI-Technik in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über die zugehörige PIN freigeschaltet und verbleibt während des gesamten TI-Betriebs im Kartenterminal. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Neuer Online-Service "Praxisausweis beantragen" in Meine KVB

Der neue KVB Online-Service "Praxisausweis beantragen" steht ab sofort in Meine KVB zur Verfügung.

Bei der vereinfachten SMC-B Kartenbeantragung über das Formular im Mitgliederportal sind persönliche Daten sowie Daten der Betriebsstätte bereits vorbelegt, sodass diese nicht selbst eingegeben werden müssen. Für die abschließende Bestellung wird der Antragsteller automatisch zum ausgewählten Kartenanbieter (TSP) weitergeleitet.

Beantragung

Die SMC-B Karte kann über das Onlineportal des jeweiligen Kartenherstellers (sogenannte Trust Service Provider "TSP") beantragt werden.

Zudem bietet die KVB für die vereinfachte Beantragung des Praxisausweises (SMC-B Karte) im Mitgliederportal Meine KVB unter der Kategorie "Formulare & Anträge" den KVB Online-Service "Praxisausweis beantragen" an. Als zugelassener Arzt/Psychotherapeut oder ärztlichen Leiter eines MVZ mit KVB-Benutzerkennung haben Sie die Möglichkeit, einen vorbefüllten Antrag zu stellen. Für die abschließende Bestellung wird der Antragsteller automatisch zum ausgewählten Kartenanbieter (TSP) weitergeleitet.

Damit nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, holt der Kartenhersteller bei der zuständigen KV - dem Kartenherausgeber - die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsteller tatsächlich Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut oder ärztlicher Leiter eines MVZ ist und damit Anspruch auf eine SMC-B Karte (Praxisausweis) hat.

Details zur SMC-B Karten Bestellung siehe Informationsblatt Beantragung Praxisausweis (SMC-B Karte).

Für Einrichtungen, die der vertragsärztlichen Versorgung unterliegen, wie z. B. Notfallambulanzen, weitere Ambulanzen am Krankenhaus mit vertragsärztlicher Abrechnung, ermächtigte Ärzte und Belegärzte ist ebenfalls die KVB Kartenherausgeber der SMC-B Karten.

Herausgeber der Krankenhaus-SMC-B Karten (Institutionsausweise) ist die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).

Gemäß PDSG dürfen SMC-B Karten nur an Leistungserbringer ausgegeben werden, die einen eHBA (eArztausweis/ePsychotherapeutenausweis) besitzen (§ 340 Absatz 5 SGB V).