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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Telematikinfrastruktur
Der elektronische Praxisausweis – auch "Security Module Card Typ-B" genannt (kurz: SMC-B Karte) – wird benötigt, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten. Die SMC-B Karte wird bei der Installation der TI-Technik in das stationäre Kartenterminal gesteckt, über die zugehörige PIN freigeschaltet und verbleibt während des gesamten TI-Betriebs im Kartenterminal. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Der neue KVB Online-Service "Praxisausweis beantragen" steht ab sofort in Meine KVB zur Verfügung.
Bei der vereinfachten SMC-B Kartenbeantragung über das Formular im Mitgliederportal sind persönliche Daten sowie Daten der Betriebsstätte bereits vorbelegt, sodass diese nicht selbst eingegeben werden müssen. Für die abschließende Bestellung wird der Antragsteller automatisch zum ausgewählten Kartenanbieter (TSP) weitergeleitet.
Die SMC-B Karte kann über das Onlineportal des jeweiligen Kartenherstellers (sogenannte Trust Service Provider "TSP") beantragt werden.
Zudem bietet die KVB für die vereinfachte Beantragung des Praxisausweises (SMC-B Karte) im Mitgliederportal Meine KVB unter der Kategorie "Formulare & Anträge" den KVB Online-Service "Praxisausweis beantragen" an. Als zugelassener Arzt/Psychotherapeut oder ärztlichen Leiter eines MVZ mit KVB-Benutzerkennung haben Sie die Möglichkeit, einen vorbefüllten Antrag zu stellen. Für die abschließende Bestellung wird der Antragsteller automatisch zum ausgewählten Kartenanbieter (TSP) weitergeleitet.
Damit nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, holt der Kartenhersteller bei der zuständigen KV - dem Kartenherausgeber - die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsteller tatsächlich Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut oder ärztlicher Leiter eines MVZ ist und damit Anspruch auf eine SMC-B Karte (Praxisausweis) hat.
Details zur SMC-B Karten Bestellung siehe Informationsblatt Beantragung Praxisausweis (SMC-B Karte).
Für Einrichtungen, die der vertragsärztlichen Versorgung unterliegen, wie z. B. Notfallambulanzen, weitere Ambulanzen am Krankenhaus mit vertragsärztlicher Abrechnung, ermächtigte Ärzte und Belegärzte ist ebenfalls die KVB Kartenherausgeber der SMC-B Karten.
Herausgeber der Krankenhaus-SMC-B Karten (Institutionsausweise) ist die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Gemäß PDSG dürfen SMC-B Karten nur an Leistungserbringer ausgegeben werden, die einen eHBA (eArztausweis/ePsychotherapeutenausweis) besitzen (§ 340 Absatz 5 SGB V).