Praxisführung

Terminservicestelle

Mit Inkrafttreten des TSVG hat der Gesetzgeber eine Fülle von Regelungen und Maßnahmen beschlossen, mit denen Patienten schneller Termine bei Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeuten erhalten sollen. Eine dieser Maßnahmen ist die nun geltende Verpflichtung zur Meldung freier Termine durch die niedergelassenen Mitglieder an die Terminservicestelle.

Damit hat der Gesetzgeber die Vorgabe des Versorgungsstärkungsgesetzes, über die Terminservicestellen Behandlungstermine für gesetzlich Versicherte zu vermitteln, weiter konkretisiert und in diesem Zusammenhang unter § 75 Abs. 1a SGB V folgenden Satz 20 ergänzt: "Die Vertragsärzte sind verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden."

Ihre Meldepflicht bezieht sich zunächst auf freie Termine innerhalb der nach dem TSVG vorgesehenen Mindestsprechstundenzeiten; also auf den Fall, dass das geforderte Mindestsprechstundenangebot von 25 Stunden wöchentlich von den gesetzlich Versicherten nicht vollständig in Anspruch genommen wird und innerhalb dieses Zeitraums Vakanzen für die Behandlung weiterer gesetzlich Versicherter bestehen. Diese Vakanzen sind der Terminservicestelle als freie Termine zu melden.

Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie, dass sich der Versorgungsauftrag nicht ausschließlich auf das zur Verfügungstellen der in der Ärzte-ZV vorgesehenen sogenannten Mindestsprechstundenzeiten beschränkt, sondern sich an den entsprechenden Bedürfnissen einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung zu orientieren hat (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BMV-Ä ). Das bedeutet, dass ein Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut bei entsprechendem Versorgungsbedarf seine Sprechstundenzeiten auszuweiten und somit auch über die Mindestsprechstundenzeiten hinaus freie Termine zu melden hat.

    Terminspektrum

    Die Terminservicestelle vermittelt Termine für Patienten:

    • bei Fachärzten mit Überweisungsschein
    • bei Augen- und Frauenärzten (keine Überweisung erforderlich)
    • bei Haus- und Kinderärzten (auch U-Untersuchungen)
    • bei Psychotherapeuten für eine Sprechstunde, Akutbehandlung oder zeitnahe erforderliche Probatorische Sitzung
    • in Akutfällen

    Die Terminservicestelle unterstützt Patienten außerdem bei der Suche nach dauerhaften Haus-, Kinder- und Jugendärzten.

    Fristen für die Terminvermittlung

    Meldung freier Termine zur Vermittlung über die Terminservicestelle

    Zur anwenderfreundlichen Meldung und Organisation freier Termine stellt die KVB die Webanwendung  "eTerminservice" zur Verfügung. Mehr Information dazu siehe rechts oben.

    Freie Termine können auch noch telefonisch unter 0921 88099-55022 an die Terminservicestelle gemeldet werden.

    Terminservicestelle: Erreichbarkeit für Patienten (ab 25.11.2019)

    • Terminservicestelle Facharzt (inkl. Haus- und Kinderärzte):
      116117

    • Terminservicestelle Psychotherapie:
      116117

    Hinweis: Auf dieser Seite umfasst der Begriff "Psychotherapeuten" die psychotherapeutisch tätigen Ärzte, die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten..