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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Mit der Zulassung ist der Arzt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet.
Mit der Zulassung werden die vertraglichen Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung für den Vertragsarzt verbindlich.
Zu diesen Bestimmungen zählen insbesondere der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbarte Bundesmantelvertrag-Ärzte und dessen Anlagen sowie die sonstigen von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen über die vertragsärztliche Versorgung geschlossenen Verträge.
Auch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind für den Vertragsarzt verbindlich.
Darüber hinaus ist der Vertragsarzt auch im Rahmen seiner vertragsärztlichen Tätigkeit verpflichtet, die berufsrechtlichen Bestimmungen für Ärzte zu beachten.
Die Zulassung erfolgt für den Ort der Niederlassung als Arzt (Vertragsarztsitz). Der Vertragsarztsitz ist bestimmt durch die konkrete Praxisanschrift einschließlich Straße und Hausnummer. Der Vertragsarzt hat an diesem Vertragsarztsitz seine Sprechstunde zu halten.
Dabei hat er seine Sprechstunden entsprechend dem Bedürfnis nach einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung und den Gegebenheiten seines Praxisbereichs festzusetzen und seine Sprechstunden auf einem Praxisschild bekanntzugeben.
Hinweise zur Präsenzpflicht des Vertragsarztes mit Vorschlägen zum Besprechen des Anrufbeantworters bei Abwesenheit finden Sie in folgender PDF-Datei zum Download:
Der Arzt hat die vertragsärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis auszuüben. Zu den Ausnahmen von der persönlichen Leistungserbringung des Vertragsarztes siehe unter Kooperation "Die Anstellung eines Arztes".
Zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung sind nach der Bereitschaftsdienstordnung alle Vertragsärzte verpflichtet.
Auf seinen Antrag kann ein Vertragsarzt aus schwerwiegenden Gründen vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit werden, insbesondere wenn
Darüber hinaus kann der Vertragsarzt befreit werden, wenn er regelmäßig am Notarztdienst teilnimmt, soweit dadurch für die anderen Mitglieder der Bereitschaftsdienstgruppe keine unzumutbare Mehrbelastung eintrit.