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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Abrechnung
Für ihre Abrechnungen müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten, MVZ, ermächtigte Einrichtungen (Kliniken, Dialyseeinrichtungen) und Laborgemeinschaften jedes Quartal eine mit Originalunterschrift(en) versehene Sammelerklärung in "Papierform" bei der KVB einreichen.
Die Abgabe der Sammelerklärung mit Garantiefunktion ist Voraussetzung für die Entstehung des Honoraranspruchs des einzelnen Vertragsarztes (BSG, Urteil vom 17.09.1997, 6 RKa 86/95 Rn 19f.). Fehlt die ordnungsgemäße Sammelerklärung, darf die KVB die "abgerechneten" Leistungen nicht vergüten, da kein Honoraranspruch entstanden ist.
Ein mit den persönlichen Daten vorausgefülltes Formular steht im KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" unter der Kachel "Dateien einreichen" zur Verfügung (Zugang siehe rechts oben).
Das Herunterladen der vorbefüllten Sammelerklärung ist dort jederzeit als eigenständiger Vorgang möglich (unabhängig davon, ob gleichzeitig eine Datei eingereicht werden soll oder nicht).
Ein Blankoformular des jeweiligen Quartals (ohne Personalisierung) steht in der Servicerubrik "Anträge und Formulare" unter "S" bei der Passage "Sammelerklärung" zum Download bereit.
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
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KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):