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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Die KVB hat in ihrer "Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds" eine Vielzahl an finanziellen Fördermaßnahmen integriert, um die ärztliche Versorgung in Bayern sicherzustellen und die vertragsärztliche Tätigkeit in ländlichen Gebieten attraktiver zu gestalten. Die Finanzierung dieser Fördermaßnahmen erfolgt aus dem Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V, für den die KVB und die Krankenkassen zu gleichen Teilen Finanzmittel zur Verfügung stellen.
KVB-Berater in Ihrer Region
Beratung u.a. zur "Praxisführung"
Mo-Do: 07:30-17:30 Uhr
Fr: 07:30-14:00 Uhr
Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds (Förderungen seit 01.01.2022)
KVB-Sicherstellungsrichtlinie (Förderungen bis 31.12.2021)
Fördermaßnahmen wie z.B. Niederlassungsförderung, Anstellungsförderung, Praxisfortführungszuschuss
Förderung von Ärzten und Psychotherapeuten, die an der substitutionsgestützten Behandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
Förderung von anerkannten Praxisnetzen - Voraussetzung, Pflichten, Antragstellung
Überblick über alle Regionen, in denen besondere Förderungen durch die KV Bayerns angeboten werden.
Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung mehr
sowie die fachärztliche Weiterbildung / psychotherapeutische Ausbildung mehr
Sonderregelungen im Rahmen der Honorarverteilung (HVM) bei Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder lokaler Versorgungsbedarf
mehr
Gewährung von Sicherstellungszuschlägen in unterversorgten und drohend unterversorgten Regionen.
Das Staatsministerium für Pflege und Gesundheit (StMPG) fördert die Niederlassung im ländlichen Raum