Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 25.09.2023 14:37 Uhr
Psychotherapeutische Versorgung
Ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten stellen die ambulante psychotherapeutische Behandlung der Versicherten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in Bayern sicher.
Sonderfall "Vertretung bei einer Psychotherapie"
Bitte beachten Sie aufgrund des speziellen Vertrauensverhältnisses zwischen Therapeut und Patient den Sonderfall zu Vertretungen bei psychotherapeutischen Leistungen im Infoblatt unten ab Seite 13.
Telefonische Erreichbarkeit von Psychotherapeuten
Jeder Arzt oder Psychotherapeut in Bayern, der über eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie verfügt, hat gegenüber der KVB nachzuweisen, dass die Praxis bei vollem Versorgungsauftrag 200 Minuten/Woche bzw. bei hälftigem Versorgungsauftrag 100 Minuten/Woche für die Patienten telefonisch erreichbar ist.
Bitte beachten:
- Jede der gemeldeten Zeiteinheiten muss mindestens 25 Minuten am Stück betragen.
- Die telefonische Erreichbarkeit kann an das Praxispersonal delegiert werden. Entscheidend ist, dass jemand den Anruf persönlich entgegennimmt.
- KVB-Mitglieder können ihre telefonische Erreichbarkeit komfortabel in "Meine KVB" online eintragen.
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.