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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Arzneimittel, Betäubungsmittel, Heilmittel - und immer ein anderes Rezept. Für den Durchblick bei der Rezeptausstellung finden Sie hier alle wichtigen Informationen!
Ausstellen einer Verordnung: Muster 16
Impfstoffe zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnen - Regresse vermeiden!
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
AkdÄ rät an keinen Anwendungsbeobachtungen teilzunehmen
Sonder-Regelungen Verordnungen (neu)
SARS‐CoV‐2‐Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft
Krankenhausbehandlung, Verordnungen während einer
Falsche Unterschrift auf Verordnungen
FAQ - Welche Angaben muss ein Kassenrezept enthalten?
Zweitschrift nur im Ausnahmefall!
Zuzahlung: Höhe und Regelungen
Ausfüllen einer Sprechstundenbedarfs-Verordnung (Muster 16a bay)
"Grünes Rezept" - wie setze ich es richtig ein?
Was muss der Vertragsarztstempel enthalten? Welche Angaben müssen auf das Kassenrezept?
Diebstahl oder Missbrauch von Rezeptformularen
Fragen und Antworten zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (FAQ-Infoblatt)
Handschriftlich ausgefüllte Verordnungen nur ausnahmsweise möglich )sog. Ersatzverfahren)
Verordnungen für ehemalige Zivildienstleistende
Kinder: Verordnung von Arzneimitteln
Verordnungen für Flüchtlinge und Asylbewerber
Ausstellen einer Betäubungsmittel-Verordnung
Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln
Betäubungsmittel-Rezept ab 1. Januar 2015
Coronavirus - Verordnung von Arzneimitteln
Ersatzverfahren: Handschriftlich ausgefüllte Verordnungen nur ausnahmsweise möglich
Importarzneimittel (Verordnung und Abgabe)
Off-Label-Use – Erklärung und korrektes Vorgehen
Switchinggefahr: apothekenpflichtig vs. verschreibungspflichtig
Tabletten: Einschränkungen bei der Verordnung geteilter Tabletten
T-Rezeptformular ab 15. April 2020
Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Verordnungsmengen, Tipps zum Schutz vor Rückforderungen wegen hoher
Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der künstlichen Befruchtung - Wer trägt welche Kosten?
Wiederholungsrezepte zum 1. März 2020
Wunscharzneimittel - wie gehen Sie vor?
Corona - Häusliche Krankenpflege
Ausstellen einer Verordnung: Häusliche Krankenpflege (Muster 12) - ab 01.10.2020
Ausstellen einer Verordnung: Häusliche Krankenpflege (Muster 12) - bis 30.09.2020
FAQ zur Verordnung einer häuslichen Krankenpflege
Verordnung einer psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (Ärzte)
Verordnung einer psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (Psychotherapeuten)
Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung ab 1. Januar 2021
Hinweis: Die Vordrucke sind vom Vertragsarzt mit dem Arztstempel zu versehen und persönlich zu unterzeichnen, eingescannte Unterschriften sind unzulässig.
Coronavirus - Krankenbeförderung
Krankenbeförderung: Neues Muster 4 zum 1. Juli 2020
Ausstellen einer Krankentransport-Verordnung (Muster 4) ab 1. Juli 2020
Krankenbeförderung - Praxiswissen "Richtig verordnen" (AOK-Lernprogramm für Ärzte und Praxisteams)
Krankenbeförderung - Entscheidungshilfe für die ärztliche Verordnung (BRK: Informationsbroschüre und Übersichtsblatt)
Das GKV-Modernisierungs-Gesetz (GMG) sieht vor, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – bis auf einige Ausnahmen – von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind (gilt nicht für Patienten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr).
Die Verschreibungspflicht ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Frage der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der GKV. Den unterschiedlichen Arztsoftware-Produkten liegen hauptsächlich vier große Arzneimittel-Datenbanken zugrunde.
Wir haben die Kennungen dieser Datenbanken für "verschreibungspflichtige", "freiverkäufliche" bzw. "apothekenpflichtige" Medikamente in folgender Tabelle für Sie zusammengestellt.
Die Datenbank zu Ihrer Software erfragen Sie bitte bei Ihrem Software-Hersteller.
Datenbank | Hinweise zur Kennung | Information/Kontakt |
ifap | OTC = "O" Rezeptpflicht = "R" Betäubungsmittel = "B" | |
Amis | Rezeptpflicht = keine Kennung ohne Rezeptpflicht = "nrp" | |
Gelbe Liste | Rezeptpflicht = Strich (-) vor dem Arzneimittel | Webseite |
Scholz | Jedes aufgerufene Medikament ist mit "rezeptpflichtig" oder "apothekenpflichtig" gekennzeichnet | Datenbank |
Diese Informationen können Sie hier als PDF downloaden:
Kennzeichnung der Verschreibungspflicht in Arzneimittel-Datenbanken
Habe ich Auskunftspflicht? Wann kann die Auskunft verweigert werden? Wo finde ich Vordrucke?
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