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SQS
Am 1. Januar 2020 startet das neue sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen" (QS NET).
Die bestehende Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse (QSD-RL) mit dem QS-Verfahren Dialyse wird damit abgelöst.
Das Verfahren QS NET dreht sich um die Versorgung von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür 15 Indikatoren festgelegt, anhand derer die Qualität gemessen und bewertet werden soll.
Die Ziele des Verfahrens:
Mit folgendem Beschluss zur Datenerfassung hat der GBA auf die zu erwartenden Belastungen der Leistungserbringer durch die Ausbreitung von COVID-19 reagiert.
Die Verpflichtung der Vertragsärzte zur unterjährigen, quartalsweisen Datenlieferung zum 15. Mai, 15. August und 15. November wird für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt.
Der GBA sichert zu, dass durch die beschlossenen Aussetzungen oder durch die Nichterfüllung von Qualitätsanforderungen bzw. Datenübermittlungspflichten auch nach Aufhebung der Ausnahmeregelungen zum Ende des Jahres 2020 keine Nachteile für die Vertragsärzte entstehen sollen. Zeitnah sollen bei Bedarf für etwaige Folgeproblematiken ergänzende Lösungen gefunden werden, beispielsweise für die Bewertung von Qualitätssicherungsergebnissen aus dem Jahr 2020. Soweit die Situation weitere Maßnahmen erforderlich machen sollte, wird durch den GBA eine zeitnahe Anpassung der Beschlüsse erfolgen.
Für Dialysebehandlungen, die bis zum Inkrafttreten der QS NET am 1. Januar 2020 im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt werden, ist die bis zum 31. Dezember 2019 gültige Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse (QSD-RL) weiter anzuwenden. Im Jahr 2020 wird die QSD-RL mit der nachlaufenden Berichtspflicht (Aufbereitung der QS-Daten bis zum Quartal IV/2019, Jahresbericht) bis Mitte 2020 abgeschlossen werden.
Berichtersteller für Benchmarking-Berichte sind für das Verfahren QS NET nicht vorgesehen. Bitte prüfen Sie dazu eine gegebenenfalls nötige Vertragskündigung mit dem Berichtersteller.
Die Landesarbeitsgemeinschaft zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in Bayern (LAG) übernimmt ab 1. Januar 2020 auf Landesebene die Bewertung der Auswertungsergebnisse von QS NET und die Einleitung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung.
Die LAG richtet dafür eine Fachkommission mit Bearbeitungsschwerpunkt "Dialyse" ein, die ähnlich der Qualitätssicherungs-Kommission "Dialyse" agiert und die Daten aus medizinischer Sicht bewertet. Sie setzt sich aus drei Vertretern der vertragsärztlichen Versorgung und jeweils einem Vertreter der Krankenhäuser und Krankenkassen zusammen. Wenn die Fachkommission Auffälligkeiten feststellt, leitet die LAG ein Stellungnahmeverfahren ein, das von der KVB durchgeführt wird.
KVB-Merkblatt zur Datenübertragung
GBA-Patienteninformation zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten
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