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SQS
Gegenstand des Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen. Das Verfahren soll insbesondere fachgebietsübergreifend die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen messen, vergleichend darstellen und bewerten.
Dazu werden fallbezogen postoperative Wundinfektionsraten und einrichtungsbezogen das Hygiene- und Infektionsmanagement sowie der Händedesinfektionsmittelverbrauch betrachtet.
Die Ziele des Verfahrens:
Neben der Zielerreichung ist im Verfahren auch die Angemessenheit der Methoden zur Qualitätssicherung zu überprüfen.
Seit Ende Februar 2019 ist der Zugriff auf das KV-SafeNet nicht für alle Vertragsärzte im Bundesgebiet sicher zu gewährleisten. Die genaue Ursache und das Ausmaß dieser technischen Störung ist aktuell noch nicht vollständig bekannt, möglicherweise sind verschiedene Problemfelder auf unterschiedlicher Ebene zeitgleich aufgetreten. Betroffen ist hiervon - unter anderem - die Einrichtungsbefragung zum sektorenübergreifenden QS-Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen“ des G-BA, für welches die KBV ein Webportal zur Datenerfassung zur Verfügung stellt. Aufgrund dieser Umstände ist die fristgerechte Abgabe der Einrichtungsbefragungen bis zum 28. Februar (Vorgabe zur Datenlieferfrist der DeQS-RL) nicht mehr für alle beteiligten Vertragsärzte möglich. Das IQTIG als Bundesauswertungstelle des QS-Verfahrens sowie der G-BA sind bereits über die Störung dieser Datenlieferung informiert.
Gemeinsam mit dem IQTIG hat die KBV zunächst vereinbart, Datensätze zur Einrichtungsbefragung, die nach dem 28.02.2019 beim IQTIG eingehen, nicht aus der Auswertung auszuschließen. Allerdings ist es weiterhin erforderlich, dass die Datensätze bis spätestens 23. März 2019 dem IQTIG vorliegen (= Ende der Prüffrist des IQTIGs nach DeQS-RL).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.Januar 2019 beschlossen, dass für Belegärzte ab sofort die QS-Dokumentation (Einrichtungsbefragung) im Verfahren "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen" für den Erfassungszeitraum 2018 bis 2020 ausgesetzt wird.
Hintergrund der Entscheidung ist die seit Jahren von der KBV bemängelte Doppeldokumentation von Krankenhäusern und Belegärzten. Zudem empfiehlt auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, den aktuellen Dokumentationsbogen der Einrichtungsbefragung zu überarbeiten.
Die QS-Dokumentation soll nun mit dem Ziel weiterentwickelt werden, dass sich Belegärzte ab dem Erfassungsjahr 2021 entweder der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation des kooperierenden Krankenhauses aufwandsarm anschließen oder Fragen gezielt für das eigene Hygiene- und Infektionsmanagement beantworten können.
Unberührt davon bleibt das gemeinsame Stellungnahmeverfahren nach § 12 Absatz 1 Verfahren 2 der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, in welches Belegärzte bei Auffälligkeiten im kooperierenden Krankenhaus mit einzubeziehen sind.
Das Webportal der KBV wird zeitnah so angepasst, dass der stationäre Fragebogen nicht mehr zu öffnen ist. Zudem erscheint ein Infoblock mit folgendem Wortlaut: Die belegärztliche Dokumentation wird für den Erfassungszeitraum 2018 bis 2020 ausgesetzt.
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 429. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine neue Gebührenordnungsposition für die Einrichtungsbefragung gemäß der Qesü-RL / Verfahren 2 Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aufgenommen. Der Zuschlag wird für die Gebührenordnungspositionen des Kapitels 31 und 36 EBM aufgenommen, die entsprechend der Spezifikation dokumentationsauslösende Leistungen beinhalten können.
Neu: GOP 01650 - Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31112, 31114, 31121 bis 31126, 31131 bis 31135, 31142 bis 31146, 31152 bis 31155, 31162 bis 31164, 31202 bis 31205, 31212 bis 31215, 31271 bis 31275, 31284, 31302, 31303, 31312 bis 31314, 36112, 36114, 36121 bis 36126, 36131 bis 36135, 36142 bis 36146, 36152 bis 36155, 36162 bis 36164, 36202 bis 36205, 36212 bis 36215, 36271 bis 36275, 36284, 36302, 36303 und 36312 bis 36314.
Die EBM Bewertung umfasst 47 Punkte. Der Preis ist 5,01 € und wird von der KVB automatisch zugesetzt.
Die neue GOP ist bis zu einem Höchstwert von 704 Punkten je Praxis und Quartal von Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie, Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärz-ten für Urologie berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 01650 wird erstmals in Ihrer Abrechnung für das Quartal 4/2018 automatisch von uns zugesetzt. Die Quartale 1/2018 bis 3/2018 werden mit dem nächstmöglichen Honorarbescheid nachvergütet.
Der Beschluss mit den Änderungen im Detail wird auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsaus-schusses (www.institut-des-bewertungsausschusses.de in der Rubrik Bewertungsausschuss / Beschlüs-se) veröffentlicht. Er steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertrags-partner und der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wurden für alle Ärzte, die an der Einrichtungsbefragung in letzten Jahr teilgenommen haben, die Rückmeldeberichte des Datenerfassungsjahres 2017 sowie ein Hinweisschreiben bereitgestellt. Sie können Ihren persönlichen Rückmeldebericht sowie das Hinweisschreiben des IQTIG ab sofort im Mitgliederportal abrufen. Die technischen Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Rückmeldebericht.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abrufen Ihres Rückmeldeberichts den Feedback-Key benötigen, den Sie im letzten Jahr im Rahmen der Einrichtungsbefragung angelegt haben. Derzeit gibt es leider keine Möglichkeit einen "vergessenen" Feedback-Key mitgeteilt zu bekommen.
Das IQTIG hat angeboten, dass bei größerem Bedarf, ein Webportal zur Neuvergabe eines Passwortes bereitgestellt werden würde. Falls Sie Ihren Feedback-Key nicht mehr auffinden können, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir sammeln dann Ihre Rückmeldungen bis zum 31. Januar 2019 und bitten das IQTIG, eine Möglichkeit zur Neuvergabe Ihres Feedback-Keys zu schaffen.
Aufgrund der mangelnden Interpretierbarkeit der Ergebnisse (siehe Hinweisschreiben des IQTIG) hat das Lenkungsgremium der Landesarbeitsgemeinschaft für sektorenübergreifende Qualitätssicherung in Bayern (LAG Bayern) beschlossen, von in 2017 auffällig gewordenen Einrichtungen keine Stellungnahme anzufordern. Für das Datenerfassungsjahr 2017 hat der Rückmeldebericht daher in erster Linie noch informativen Charakter.
Die Auswertung des Erfassungsjahres 2017 berücksichtigt ausschließlich die Indikatoren zum Hygiene- und Infektionsmanagement ambulanter und stationärer Leistungen. Ergebnisse zu den Wundinfektionsraten werden erstmalig 2019 vorliegen.
Die Ergebnisse der ersten Einrichtungsbefragung (bezogen auf das Hygiene- und Infektionsmanagement 2017) haben einen deutlichen Förderungsbedarf insbesondere in folgendenen Themenbereichen gezeigt:
Bitte beachten:
Um Sie möglichst gezielt bei der Vorbereitung auf die nächste Einrichtungsbefragung zu unterstützen, haben wir Hinweise und unterstützende Materialien für Sie zusammengestellt, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung
Um Sie bestmöglich auf die jährliche Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten, haben die KBV und KVen gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hygiene (CoC) eine Ausfüllhilfe mit Erläuterungen, Musterdokumenten und Linktipps zur jährlichen Einrichtungsbefragung bereitgestellt. Auf der Internetseite der KBV finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Einrichtungsbefragung wie FAQ, PraxisInfos und den Selbsttest "Mein PraxisCheck: Prävention Wundinfektion“.
Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe sowie zur Antibiotika-Initialtherapie
Die diversen Servicedokumente zum Thema Hygiene werden zudem in übersichtlicher und kompakter Form nochmals auf der Themenseite Hygiene der KBV zum Download bereitgestellt. Beachten Sie hier besonders die Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe sowie zur Antibiotika-Initialtherapie, welche die Empfehlungen zur Antibiotikagabe von der Indikationsstellung bis zur Dosierung enthalten. Ziel ist es, die Patienten vor postoperativen Wundinfektionen zu schützen und Antibiotika nicht unnötig einzusetzen. Bitte ergänzen Sie die Vorlagen nach Ihren praxiseigenen Gegebenheiten.
Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis
Das Kompetenzzentrum Hygiene hat eine detaillierte Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis herausgegeben. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle Hygienemaßnahmen (insbesondere die korrekte Haarentfernung) und berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz. Wer bereits einen Hygieneplan hat, kann die Materialien abgleichen und den eigenen Plan aktualisieren.
Fortbildungen zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen
Die KBV bietet auf Ihrem Fortbildungsportal im Sicheren Netz eine ärztliche Fortbildung zum Thema „Vermeidung postoperativer Wundinfektionen: Antibiotikaresistenzlage und -therapie“ an, welche mit drei CME-Punkten zertifiziert wurde.
Zudem finden Sie auf der Website des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) ein Webinar zur KRINKO-Empfehlung 2018: "Prävention postoperativer Wundinfektion" von Prof. Dr. med. Axel Kramer, das mit zwei CME-Punkten zertifiziert wurde. Das Webinar ist für BDC-Mitglieder und alle anderen Interessenten kostenfrei. Wenn Sie das Webinar ansehen möchten, senden Sie eine E-Mail an service(at)bdc.de und fordern einen Einladungscode an.
Bitte beachten Sie, dass in der Dokumentation kein Nachweis für erbrachte CME-Punkte notwendig ist. Daher ist es ebenso ausreichend, eine interne Besprechung mit einem Hygieniker oder dem zuständigen Labor zu dieser Thematik zu führen und entsprechend zu dokumentieren.
Informationsveranstaltungen für das Praxisperonal zum Themenbereich Hygiene
Eine fundierte Unterweisung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine jährliche interne Schulung (z. B. zum Hygieneplan) ist eine Voraussetzung für alle Praxismitarbeiter für die Vermeidung von Infektionsrisiken. Eine mindestens einmal jährlich stattfindende Weiterbildung des gesamten Praxispersonals ist nach den meisten Länderhygieneverordnungen gesetzlich gefordert und unterstützt die Beschäftigten, die Herausforderungen der Hygiene im Alltag wirksam umzusetzen. Bitte beachten Sie diese Vorgaben und schulen Sie Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu den Themenfeldern Hygiene und Infektionsvermeidung.
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL)
Überführung PCI und WI in De-QS-RL
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)
Tragende Gründe zum Beschluss des GBA über eine Änderung der Qesü-RL (20.03.2014)
Tragende Gründe zum Beschluss des GBA über eine Änderung der Qesü-RL (15.12.2016)
Diese Informationen richten sich an operativ tätige Ärzte, die an der einrichtungs- bezogenen Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement teilnehmen.
Die aufgeführten Musterdokumente sind Vorschläge (Beispiele), die auf die einzelnen Fragen zugeschnitten sind. Alle Vorlagen sind an individuelle Praxisgegebenheiten anzupassen (konkretisieren, ergänzen, ggf. löschen), wobei alle Anforderungen der Einrichtungsbefragung noch abgedeckt sein müssen.
KBV-Ausfüllhilfe: Fragenerläuterungen, weiterführende Dokumente, Leitfäden und Links
Händedesinfektionsmittelverbrauch | |
10/11 | Formblatt Händedesinfektionsmittelverbrauch, QEP |
Entwicklung, Aktualisierung und Überprüfung einer internen Leitlinie zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe | |
12-18 | Interne Regelung ("Leitlinie") zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe, QEP |
19/20 | Checkliste "WHO Surgical Checklist" und deren praxisinterne Auswertung |
Entwicklung, Aktualisierung und Überprüfung einer internen Leitlinie zur Antibiotika-Initialtherapie | |
21-24 | Interne Regelung ("Leitlinie") zur Antibiotikainitialtherapie |
Geeignete Haarentfernung | |
25-29 | Musterplan Reinigung und Desinfektion, QEP |
Validierung der Sterilgutaufbereitung von OP-Instrumenten und OP-Materialien | |
30-36 | Dokument Risikoeinstufung Medizinprodukte, QEP (siehe auch Frage 31: Risikoeinstufung) |
37-40, 43,44,47 | Ablaufbeschreibung maschinelle Aufbereitung Medizinprodukte, QEP (PDF) Musterhygieneplan für die Arztpraxis, insbesondere Arbeitsanweisungen im Anhang, CoC Hygiene und MP |
41,46,48 | Wartungsplan, QEP |
42, 49 | Validierungsplan, QEP |
50 | Einweisungs- und Schulungsplan, QEP |
51 | Formblatt Fehler-/Ereignisdokumentation QEP |
Entwicklung einer Arbeitsanweisung zur präoperativen Antiseptik des OP-Feldes | |
52-57 | Musterplan Reinigung und Desinfektion, QEP Hygienepläne mit OP-Art spezifischen Details gelten als Arbeitsanweisung. |
Entwicklung und Aktualisierung eines internen Standards zu Wundversorgung und Verbandwechsel | |
58-66 | Interne Regelung ("Standard") zu Wundversorgung und Verbandswechsel, QEP |
Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Antibiotikaresistenzlage und -therapie | |
67 | Einweisungs- und Schulungsplan, QEP |
Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Hygiene und Infektionsprävention | |
69-78 | Einweisungs- und Schulungsplan, QEP |
Patienteninformation zur Hygiene bei MRSA-Besiedlung | |
79 | Patienteninformation MRSA |
Entwicklung eines Konzepts zum Überleitungsmanagement in ambulant operierenden Einrichtungen | |
80-85 | Interne Regelung ("schriftliches Konzept") zum Überleitungsmanagement, QEP |
Durchführung von Compliance-Überprüfungen | |
86/87 | keine expliziten Dokumente gefordert, Dokumentation im Rahmen des QM-Systems |
Maßnahmen zur Förderung der Compliance im Bereich der Hygiene | |
88-93 | keine expliziten Dokumente gefordert, Dokumentation im Rahmen des QM-Systems |
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
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