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Arzneimittelvereinbarung 2023

Arzneimittelvereinbarung 2022

Arzneimittelvereinbarung 2021

Arzneimittelvereinbarung 2020

Arzneimittelvereinbarung 2019

Arzneimittelvereinbarung 2018

Arzneimittelvereinbarung 2017

Arzneimittelvereinbarung 2015

Arzneimittelvereinbarung 2014

In der Arzneimittelvereinbarung (AMV) werden das Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Leistungen (nach Paragraph 31 SGB V), die Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen festgelegt. Durch die regionale Zielvereinbarung sollen die Vertragsärzte angeleitet werden, noch vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

Vertrag

Arzneimittelvereinbarung 2014

Anlage 1 der Arzneimittelvereinbarung 2014

Anlage 2 der Arzneimittelvereinbarung 2014

Verordnung Aktuell und Serviceschreiben

Arzneimittelvereinbarung – Wirkstoffziele ab 2014 - KVB-Serviceschreiben vom 23.04.14

Seminarunterlagen

Seminarunterlagen: Arzneimittelvereinbarung 2014 und pharmakologische Fortbildung

Bitte beachten Sie unser Copyright: Die Seminarunterlagen sind ausschließlich für die persönliche Nutzung der angemeldeten Teilnehmer bestimmt. Eine Weitergabe innerhalb des Praxisteams ist ausdrücklich gewünscht. Eine Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Nutzung sind nicht zulässig.

Arzneimittelvereinbarung 2013

Arzneimittel-Richtlinie ab 01.04.2009

Arzneimittel-Richtlinie inkl. Anlage

Zum 1. April 2009 trat die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft. Inhaltlich entspricht die Neufassung weitestgehend der ursprünglichen Fassung, wobei weitere Konkretisierungen vorgenommen wurden. Komplett überarbeitet sind hingegen der Aufbau der Richtlinie sowie die jeweiligen Formulierungen.

Arzneimittel-Richtlinie (G-BA)

Um Ihnen die Arbeit mit der neugefassten Richtlinie zu erleichtern, hat die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband eine Schnellübersicht und FAQs zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln

Fragen und Antworten zu Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen

Arzneimittelrichtline bis 31.03.2009

Weitere Informationen sind unter Arzneimittel A-Z zusammengestellt.

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Kontrastmittel-Vereinbarung ab 2021

Kontrastmittel-Vereinbarung bis 2020

Packungsgrößenverordnung (PackungsV)

Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG)

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2010 das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) verabschiedet. Es setzt auf Kostendämpfung aber auch auf Strukturreformen, insbesondere im Segment der geschützten Arzneimittel.

Arzneiversorgungsvertrag

Vertrag auf Bundesebene

Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. und den Spitzenverbänden der Krankenkassen:

Rahmenverträge GKV-Spitzenverband

Rahmenvertrag vdek Die Ersatzkassen

 

Vertrag auf Landesebene

Arzneimittel-Versorgungungsvertrag zwischen dem Bayerischen Apothekerverband und den Verbänden der bayerischen Regionalkassen:

Arzneimittel-Versorgungsvertrag Bayern

Hinweis: Die Gültigkeit der Rezepte für Versicherte einer Regionalkasse beträgt seit 1. September 2007 einen Monat.

Arzneimittel-Härtefall-Verordnung (AMHV)

Wirkstoffvereinbarung