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Digitale Vordrucke

Neben der konventionellen Bedruckung und der Blankoformularbedruckung gibt es bei einigen Vordrucken auch die Möglichkeit der digitalen Nutzung. Aktuell sind dies:

  • die Überweisung zum radiologischen Telekonsil auf Muster 6 (hier ist der digitale Vordruck verpflichtend anzuwenden),
  • die Laborüberweisung auf Muster 10 (keine Verpflichtung zum digitalen Vordruck),
  • der Anforderungsschein für Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften auf Muster 10A (keine Verpflichtung zum digitalen Vordruck) und
  • seit 1. April 2018 die Überweisung auf Muster 6, wenn für die Durchführung der Leistung des überweisungsannehmenden Arztes kein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist (keine Verpflichtung zum digitalen Vordruck).

Welche Regeln bei der digitalen Nutzung der Vordrucke gelten, ist in der Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke festgelegt, die im Kasten "Rechtliche Grundlagen" in der rechten Spalte zu finden ist.

Technische Anforderungen

Anforderungen an die Arztpraxis

Für die Versendung und den Empfang digitaler Vordrucke wird ein Kommunikationsdienst benötigt, mit dem die Inhalte verschlüsselt und geschützt übermittelt werden können. Die hierfür definierten Sicherheitsanforderungen erfüllt zum Beispiel KV-Connect. Die zur Verarbeitung (Erstellen bzw. Auslesen) digitaler Muster verwendete Software muss von der KBV zertifiziert sein.

Für die Signierung der digitalen Laborüberweisung auf Muster 10 und die Überweisung zum radiologischen Telekonsil werden seitens der versendenden Arztpraxis ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA), ein Kartenlesegerät sowie eine Software zur Signaturerstellung benötigt.

Da der Anforderungsschein für Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster 10A) nicht unterschrieben wird, sind HBA, Kartenlesegerät und Signatursoftware für die digitale Verwendung des Musters 10A nicht erforderlich.

Anforderungen an den Kommunikationsdienst

Während der Übermittlung muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Inhalte erfolgen. Zudem muss bei der Übertragung eine Transport-Signatur verwendet werden, die verhindert, dass die Daten unbemerkt verändert werden können.

Für die Verschlüsselung und die Transport-Signatur müssen Verfahren verwendet werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlen werden. Es muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass Absender und Empfänger eindeutig identifiziert werden können.