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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
IT in der Praxis
Neben der konventionellen Bedruckung und der Blankoformularbedruckung gibt es bei einigen Vordrucken auch die Möglichkeit der digitalen Nutzung. Aktuell sind dies:
Welche Regeln bei der digitalen Nutzung der Vordrucke gelten, ist in der Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke festgelegt, die im Kasten "Rechtliche Grundlagen" in der rechten Spalte zu finden ist.
Anforderungen an die Arztpraxis
Für die Versendung und den Empfang digitaler Vordrucke wird ein Kommunikationsdienst benötigt, mit dem die Inhalte verschlüsselt und geschützt übermittelt werden können. Die hierfür definierten Sicherheitsanforderungen erfüllt zum Beispiel KV-Connect. Die zur Verarbeitung (Erstellen bzw. Auslesen) digitaler Muster verwendete Software muss von der KBV zertifiziert sein.
Für die Signierung der digitalen Laborüberweisung auf Muster 10 und die Überweisung zum radiologischen Telekonsil werden seitens der versendenden Arztpraxis ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA), ein Kartenlesegerät sowie eine Software zur Signaturerstellung benötigt.
Da der Anforderungsschein für Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster 10A) nicht unterschrieben wird, sind HBA, Kartenlesegerät und Signatursoftware für die digitale Verwendung des Musters 10A nicht erforderlich.
Anforderungen an den Kommunikationsdienst
Während der Übermittlung muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Inhalte erfolgen. Zudem muss bei der Übertragung eine Transport-Signatur verwendet werden, die verhindert, dass die Daten unbemerkt verändert werden können.
Für die Verschlüsselung und die Transport-Signatur müssen Verfahren verwendet werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlen werden. Es muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass Absender und Empfänger eindeutig identifiziert werden können.