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Digitales Muster 10/10a

Seit 1. Juli 2017 können Laboraufträge nach Muster 10 und 10a digital ausgestellt und übermittelt werden. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband in der neuen Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke (Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag - Ärzte) geeinigt.

Die Technik zur digitalen Beauftragung basiert auf dem PDF/A Standard und bildet das entsprechende Muster aus der Blankoformularbedruckung nach. Die Gestaltung und Inhalte der digitalen Muster sind somit identisch mit den bekannten Formularen. Die digitalen Muster sind nicht verpflichtend. Arztpraxen können selbst entscheiden, ob die Vordrucke für Laboraufträge und Laboranforderungen konventionell bedruckt, per Blankoformularbedruckung oder digital erstellt, übermittelt und empfangen werden.

Technische Anforderungen

In der Arztpraxis müssen folgende Vorgaben erfüllt sein:

  • Die digitale Laborüberweisung (Muster 10) muss durch den Vertragsarzt vor dem Versenden mit dem Heilberufsausweis qualifiziert elektronisch signiert werden.
  • Anforderungen von Laboruntersuchungen in Laborgemeinschaften (Muster 10A) bedürfen hingegen keiner qualifizierten elektronischen Signatur.
  • Zur Nutzung digitaler Vordrucke darf nur ein durch die KBV zertifiziertes Praxisverwaltungssystem eingesetzt werden.

Der Kommunikationsdienst muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Nachricht muss Ende-zu-Ende verschlüsselt sein.
  • Auf dem Übermittlungsweg muss eine elektronische Transportsignatur eingesetzt werden.
  • Für Transport-Verschlüsselung und -Signatur muss ein geeignetes Verfahren, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlen wird, verwendet werden.
  • Absender und Empfänger müssen eindeutig identifizierbar sein.
  • Wenn ein entsprechender Dienst in der Telematikinfrastruktur (TI) erreichbar ist, muss dieser verwendet werden. Solange die TI noch nicht steht, darf ein sicherer Dienst außerhalb der TI verwendet werden. Die oben aufgeführten Anforderungen erfüllt beispielsweise der Kommunikationsdienst KV-Connect, der im Sicheren Netz der KVen bereitgestellt wird.

Zuordnung von Probe und Überweisung muss möglich sein

Bei der digitalen Laborüberweisung ist besonders darauf zu achten, dass eine eindeutige Zuordnung von Probenmaterialien oder Patientenunterlagen zum digitalen Vordruck möglich ist. Das ist beispielsweise über die Auftragsnummer möglich, die auf dem digitalen Formular eintragen wird und sich auf dem Etikett der Probe befindet.

Labordatentransfer

Mit dem sogenannten Labordatentransfer (LDT) können Praxen bereits seit geraumer Zeit Informationen an das Labor weiterleiten, die ergänzend zum Überweisungsschein für die Untersuchung benötigt werden. Das Labor seinerseits kann mit dem LDT Befunddaten digital an die Praxis übermitteln.

Der LDT kann sowohl die digitale als auch die papiergebundene Laborüberweisung sinnvoll ergänzen. Nutzen Praxen und Labore beide Anwendungen – die digitalen Vordrucke und den LDT – erfolgt die Kommunikation durchgängig digital.