Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Unsere Seiten nutzen technische, anonyme Cookies sowie Javascript zur benutzerfreundlichen Funktion. Mit der Nutzung unserer Seiten gehen wir davon aus, dass Sie deren Verwendung zustimmen.
Zur Verbesserung unserer Inhalte möchten wir Ihr Nutzerverhalten anonymisiert zur Webanalyse verwenden.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
Informationen zur Koordinationsstelle Psychotherapie für psychotherapeutische Behandlungen
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
München, 12. September 2018: Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht für Zeitverzögerungen beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) verantwortlich gemacht werden. Dass bislang nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Praxen an die TI angeschlossen sei, liege primär an der verzögerten Marktentwicklung für die benötigte Hardware, also beispielsweise Konnektoren, Kartenterminals sowie neuen Praxisausweisen.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVB, Dr. Petra Reis-Berkowicz, beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Online-Petition mit dem Titel "Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die Telematikinfrastruktur" eingereicht hat. Interessierte können diese online unter https://epetitionen.bundestag.de/ unter der Nummer 83509 mit unterzeichnen oder eine Unterschriftenliste postalisch einsenden. Zur Unterzeichnung aufgefordert sind nicht nur alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, sondern auch alle von der TI tangierten Personenkreise und Mitwirkende. Ziel der Initiatorin ist es, innerhalb von vier Wochen 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Mehr Informationen dazu sowie einen Link zur Petition und eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken gibt es auch auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de/petition-ti.
Nach aktueller Gesetzeslage müssen bundesweit alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bis zum 31. Dezember 2018 an die TI angebunden sein. Erfüllt eine Praxis diese Vorgabe nicht, droht per Gesetz ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent. Dazu erklärt der Vorstand der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp: "Das Festhalten des Gesetzgebers an der Sanktionierung durch einen Honorarabzug ist angesichts des Versagens der Industrie, die benötigten Komponenten zur Verfügung zu stellen, absolut widersinnig. Die Ärzte und Psychotherapeuten brauchen keine Androhung von disziplinarischen Maßnahmen, sondern sie benötigen erst einmal Planungssicherheit, dass die für die jeweilige Praxis notwendige Hard- und Software zeitnah verfügbar ist und installiert werden kann. Nachdem dies nach wie vor nicht der Fall ist, muss die Frist zur Anbindung an die TI verlängert werden."