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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
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München, 17. September 2021: Verschiedene Studien zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, wie zum Beispiel die 8. Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina zu Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie, weisen darauf hin, dass diese durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders belastet sind. Auch Verbände von Ärzten und Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche behandeln, berichten von einer erhöhten Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsplätzen. Vor diesem Hintergrund weist der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) darauf hin, dass es bei einem entsprechenden Bedarf auch die Möglichkeit gibt, durch zeitlich begrenzte Ermächtigungen zusätzliche Behandlungskapazitäten für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Sofern in bayerischen Regionen ein vorübergehender, pandemiebedingter Mehrbedarf durch die dort bereits zugelassenen, ambulant tätigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht aufgefangen werden kann, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zeitlich befristet in die ambulante Versorgung einzubeziehen. Die dafür zuständigen, von der KVB unabhängigen Zulassungsausschüsse können auf Antrag und nach Prüfung des Bedarfs vor Ort persönliche Ermächtigungen aussprechen. So könnten kurzfristig mehr Behandlungsplätze für psychisch durch die Pandemie besonders belastete Kinder und Jugendliche geschaffen und das Versorgungsangebot in einer Region erweitert werden.
Interessierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die bereits im Rahmen einer Teilzulassung tätig sind, oder über eine Ausbildung in einem anerkannten Richtlinienverfahren verfügen und vorübergehend an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen möchten, können sich durch die Experten in den regionalen Beratungscentern der KVB beraten lassen: www.kvb.de/service/beratung/beratungscenter/. Weitere Informationen zum Thema Ermächtigungen stehen auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de/praxis/zulassung/ermaechtigung zur Verfügung.