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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
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München, 13. Januar 2021: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat neue finanzielle Fördermöglichkeiten für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte aufgesetzt. Nachdem der dafür zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Ende letzten Jahres insgesamt sechs Planungsbereiche neu als drohend unterversorgt oder unterversorgt eingestuft hatte, wurden von der KVB für diese Regionen umfassende Förderprogramme ausgeschrieben, um die ambulante Versorgung vor Ort zu verbessern. Neu in der Förderung sind nun sechs Regionen: Im hausärztlichen Bereich sind dies die Planungsbereiche Coburg, Eichstätt und Mainburg, in der Gruppe der Augenärzte der Landkreis Lichtenfels, bei den HNO-Ärzten der Landkreis Main-Spessart sowie bei den Kinder- und Jugendärzten der Landkreis Regen.
Sämtliche Förderungen inklusive der Fördervoraussetzungen und Summen finden Interessierte auf der Internetseite der KVB in der Rubrik Praxis/Finanzielle Fördermöglichkeiten/Regionale finanzielle Förderungen. Alle förderungsfähigen Planungsbereiche stehen auf der Internetseite der KVB in einer eigenen Rubrik unter Praxis/Niederlassung/Region sucht Arzt zur Verfügung.
In den betreffenden Regionen unterstützt die KVB finanziell eine Niederlassung oder Praxisübernahme mit einer einmaligen Förderung von bis zu 60.000 Euro. Zur Errichtung einer Zweigpraxis werden bis zu 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gibt es bis zu 4.000 Euro pro Quartal. Da der Landesausschuss bei der hautärztlichen Versorgung im Landkreis Dingolfing-Landau eine Unterversorgung festgestellt hat, wurden dort die Fördersummen erhöht: Einen sich dort niederlassenden Hautarzt unterstützt die KVB mit bis zu 90.000 Euro einmaliger Förderung. Ein Praxisaufbau in dieser Region wird mit bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorars der Fachgruppe für bis zu acht Quartale gefördert und die Errichtung einer Zweigpraxis mit einmalig bis zu 22.500 Euro. Diese Summen erhalten aktuell auch niederlassungswillige Augenärzte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
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