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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
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Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
München, 17. Dezember 2014: Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) nun auf ein neues Vergütungsmodell für notärztliche Leistungen verständigt. Mit dem neuen Konzept der Vergütung, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, erhalten die Notärzte künftig eine leistungsgerechtere Honorierung. Alle dokumentierten Einsätze werden in vereinbarter Höhe bezahlt.
Um den Erfordernissen der Notärzte in den Großstädten wie auch auf dem Lande gleichermaßen gerecht zu werden, wird für die Bereitschaftszeit künftig eine deutlich höhere garantierte Grundvergütung ausgezahlt. Für die Bereitschaftszeiten nachts sowie an Wochenenden kommt noch ein Zuschlag hinzu. Zweiter Bestandteil der Vergütung der Notärzte ist ein leistungsbezogener Anteil, der sich nach der Einsatzdauer und der Zahl der behandelten Patienten pro Einsatz richtet.
Den Vertragspartnern ist es nun gelungen, die Vergütung des Notarztdienstes in Bayern auf ein neues, solides Fundament zu stellen. Somit sei eine zukunftssichere Lösung für den Erhalt eines flächendeckenden Notarztdienstes in ganz Bayern gefunden und die notärztliche Versorgung auch weiterhin auf hohem Qualitätsniveau gewährleistet. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Notarztdienst sei ein laufender Prozess, den die Vertragspartner auch weiterhin aktiv mitgestalten werden.